Der heimische Tourismus ist ein wichtiger Faktor für Wirtschaft und Arbeitsplätze in den Regionen. Seit 29. Mai 2020 können auch Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. So steht einem Urlaub im Sommer in Österreich nichts mehr im Wege – unterstützen wir gemeinsam damit unsere Tourismus- und Freizeitbetriebe.
Die Leitlinien für Betriebe und Gäste sowie aktuelle Informationen finden Sie immer aktuell auf www.sichere-gastfreundschaft.at
Ebenso finden Sie sowie Gäste die in unserer Region gültigen Maßnahmen auch auf unseren Webseiten:
www.vorarlberg-alpenregion.at/corona
www.brandnertal.at/corona
www.klostertal.travel/corona
www.walsertal.at/corona
www.bludenz.travel/corona
Lock Down ab DI 26. Dezember
Die Bundesregierung hat in der Pressekonferenz vom 18.12.2020 den nächsten harter Lock Down ab 26.12.2020 bekannt gegeben.
Laut Pressekonferenz vom Montag 04.01. des Gesundheitsministers Anschober soll der Lock Down bis 24. Jänner 2021 verlängert werden.
Ein offizielles Schreiben der Bundesregierung bzw. eine Verordnung liegen aktuell noch nicht vor (Stand 07.01.2021).
Die wichtigsten Maßnahmen ab 26.12.2020 im Überblick:
- Ausgangsbeschränkung (Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig)
- Schließung von Handel und körpernahe Dienstleistungen
- Schließung Gastronomie und Beherberungsbetriebe
- Bergbahnen dürfen ab 24.12. öffnen - Infos dazu auf unserer Homepage
- Schulen von 7.-24.01. im Distance Learning
- Betreten von Freizeitreinrichtungen (Theater, Kinos etc.) verboten
- Veranstaltungen bleiben verboten
- Outdoor Sportstätten bleiben geöffnet (z.b. Langlauf-Loipen, Eislaufplätze)
Kostenlose Testungen
Voraussichtlich finden ab Mitte Jänner kostenlose Testungen in allen Bundesländern statt.
Nähere Infos zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie hier
Unsere Infobüros bleiben in Brand, Bludenz, Dalaas und Klösterle bleiben ab 11.01.2021 bis auf weiteres geschlossen.
Telefonisch und per Mail ist unser Team wie gewohnt von MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr erreichbar.
Fragen und Antworten zum Beherbergungsverbot finden Sie hier:
Der Winterkodex Vorarlberg bündelt Kräfte und Maßnahmen, um unseren Gästen einen sorglosen und vor allem sicheren Urlaub zu ermöglichen.
Die Website https://winterkodex.vorarlberg.travel/ bietet einerseits eine Informationsplattform für unsere Gäste zu den Themen:
- Starke Destinationen (u.a. auch die kostenlose Corona Stornoversicherung)
- Sichere Betriebe und
- Gesunder Gast
Andererseits finden sie im Menüpunkt Infos für die Branche auch zahlreiche Tipps und Hilfestellungen für die Betriebe:
- Covid-19 Stornoversicherung - Infoschreiben an Gast (in deutsch, englisch, niederländisch)
- Covid-19 Beauftragter
- Hygiene- und Präventionskonzept
- Mitarbeiter Schulungen
- Vorgehensweise bei Covid Verdachtsfall
- Kommunikations-Kit
- Einreise für Mitarbeitende
Ab Montag, 26.10. 00:00 Uhr gilt in der Vorarlberger Gastronomie die Pflicht zur Gästeregistrierung. Auf welche Art und Weise die Gästeregistrierung erfolgt, steht den Gastronomiebetrieben grundsätzlich frei.
Das Land Vorarlberg und die Destinationen haben sich für die Gäste-Kontaktnachverfolgung auf den landesweiten Einsatz der digitalen Contact Tracing-Lösung der Firma mtms Solutions GmbH aus Salzburg geeinigt.
Dieses digitale Corona Gästebuch wird Vorarlberger Betrieben für die gesamte Wintersaison 2020/21 kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anmeldung für Gastronomiebetrieb zum digitalen Gästebuch hier
Handbuch zum digitalen Gästebuch hier
Factsheet (FAQs) zum digitalen Gästebuch hier
Sie haben Fragen?
Für Fragen rund um die Registrierung und Anwendung steht Ihnen Vorarlberg Tourismus unter info@vorarlberg.travel und telefonisch unter 05572-377033-0 zur Verfügung.
Wie das digitale Gästebuch funktioniert findet ihr in nachstehenden Dokumenten:
Die Corona-Ampel ist seit Anfang September in Betrieb. Vier Farben geben an, wie hoch das Corona-Risiko in den österreichischen Regionen ist und ermöglicht Maßnahmen und darüber hinaus gehende Empfehlungen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche zu setzen.
Seit DO Abend 24.09. hat der Bund auf die Risikoeinschätzung für Vorarlberg umgestellt und folgt dem Ampelsystem des Landes Vorarlbergs. Somit werden vom Bund in Vorarlberg nun auch Regionen statt wie bisher Bezirke eingeschätzt.
Corona-Ampel Österreich
Corona-Ampel Vorarlberg
Textvorlagen zum Ampelsystem finden Sie im Menüpunkt: Textvorlagen zur richtigen Information
Jeder touristische Betrieb in Vorarlberg wird per Landesverordnung dazu verpflichtet, ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erstellen. Dieses Konzept umfasst:
• Eine Beschreibung der spezifischen Präventions- und Hygienevorgaben im Betrieb gemäß vorangegangener Risikoanalyse
• Konkrete Präventionsmaßnahmen für die Nutzung allgemeiner Gäste- und Kundenbereiche
• Spezifische Hygienemaßnahmen
• Regelungen zur Kontaktminimierung sowie zur Steuerung der Gästeströme
• Regelung der Speisen- und Getränkeverabreichung
• Regelung zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Checklisten
Als Hilfestellung steht dem Betrieb eine eigens ausgearbeitete Checkliste mit inkludierten Maßnahmenvorschlägen für die einzelnen Betriebsbereiche zur Verfügung.
Diese stehen auf Winterkodex Vorarlberg zum Download bereit.
Nachstehendes Infoblatt zum Aushang für Gäste/Mitarbeitende (wird am 24.01.2021 entsprechend den gültigen Maßnahmen aktualisiert):
Folgende Hygiene- und Präventionsmaßnahmen tragen zu einer Vermeidung einer Corona Infektion maßgeblich bei:
Die Bestellung eines Covid-19-Beautragten wird – wie auch das Covid-19 Hygiene- und Sicherheitskonzept – vom Land Vorarlberg für alle Beherbergungsbetriebe (Hotellerie, Gastronomie, Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter) vorgeschrieben.
Was sind die Aufgaben/Voraussetzungen vom Covid-19 Beauftragten:
- er sollte mit dem Betrieb vertraut sein
- Ansprechperson für die Behörde, für die Mitarbeitenden sowie für die Gäste
- Er ist im Auftrag des Betriebes in beratender Funktion tätig
- Haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus NICHT
- eine spezielle Ausbildung ist NICHT vorgesehen
Das heißt, dass es für den Covid-19 Beauftragten KEINE separate Schulung braucht (obwohl solche Seminare über div. Anbieter offeriert werden).
Im Zuge des Hygiene- und Präventionskonzepts steht dem Betrieb als Hilfestellung eine eigens ausgearbeitete Checkliste mit Maßnahmenvorschlägen für die einzelnen Betriebsbereiche zur Verfügung.
In dieser Checkliste wird auch der vom Betrieb bestellte Covid-19 Beauftragte angeführt und seine Zuständigkeitsbereiche definiert. Das Formular ist vom Covid-19 Beauftragten zu unterschreiben.
Sowohl die Bestätigung zur Bestellung des Covid-19 Beauftragten als auch das ausgearbeitete Hygiene- und Präventionskonzept ist vom Betrieb bei Aufforderung vorzuweisen.
Sämtliche Infos zum Hygiene- und Präventionskonzept sowie zu den jeweiligen Checklisten findet ihr hier:
https://winterkodex.vorarlberg.travel/hygiene-praeventionskonzept/
Anmeldung gratis Testprogramm
Neben gewerblichen Betrieben können ab Winter 20/21 auch Privatvermieter (nur bei Vermietung am Hauptwohnsitz), Skilehrer, Fremden-, Berg- und Winterwanderführer und Reisebetreuer von der kostenlosen, wöchentlichen Testmöglichkeit profitieren.
Alle Tourismuspartner mit Anspruch auf eine kostenlose Testung müssen sich im Vorfeld online registrieren sowie je nach touristischer Tätigkeit zusätzliche Formulare hochladen.
Wie die Anmeldung erfolgt und welche Formulare von welcher Tourismusgruppe (gew. Beherbergung, Privatzimmervermietung, Bergführer etc.) benötigt werden, findet ihr hier:
https://winterkodex.vorarlberg.travel/anleitung-testprogramm/
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jede Testpersonen einen QR-Code (für Smartphone oder ausgedruckt).
Den Code muss die Testperson zu jeder Testung mitnehmen. Nur dieser berechtigt dazu, sich 1x wöchentlich kostenlos testen zu lassen.
Betriebe/MitarbeiterInnen, die bereits am Testprogramm im Sommer teilgenommen haben und über einen gültigen QR-Code verfügen, müssen sich NICHT NOCHMALS registrieren.
Neue Mitarbeiterinnen können aber jederzeit angemeldet werden.
Testabnahme-Orte
Die Testungen werden vom mobilen Covid-Test-Service mit dem Labor Novogenia in Salzburg durchgeführt. Der mobile Covid-Test-Service ist österreichweit mit mobilen Teams unterwegs und bietet PCR-Gurgeltests sowie Antigen-Schnelltests für fixe Standorte aber auch mobil im Zuge des kostenlosen Testprogramms „Sichere Gastfreundschaft“ direkt in den Betrieben an.
Testungen können wie folgt abgewickelt werden:
a) fixe Standorte in der Region (bis inkl. KW 3)
• Dienstag 13:45-15:45 Uhr Bürs, Feuerwehrhaus 1. OG
• Mittwoch 10:00-12:00 Uhr Brand, Gemeindesaal
• Mittwoch 13:30-15:30 Uhr Klösterle, Gemeindezentrum
Teilnahme an jedem dieser Standorte flexibel möglich. QR-Code und Lichtbildausweis unbedingt mitbringen.
Die aktuellen Öffnungszeiten der landesweiten Teststationen sind unter www.mobiler-covid-test.at/winter gelistet.
b) Mobil im Betrieb
Ab 10 Personen werden PCR-Testungen im Betrieb vom mobilen Covid-Test-Service angeboten. Bei Interesse bitte um direkte Kontaktaufnahme mit dem mobilen Covid-Test-Service unter info@mobiler-covid-test.at
Wichtige Info:
- die Mitarbeitenden müssen zum Test einen Lichtbildausweis zur Testabnahme mitnehmen.
- die Handynummer (keine Festnetznummer!) muss mit +43 statt 0043 im Anmeldeformular eingetragen werden (dadurch keine händische Abänderung vor Ort nötig -> Zeitersparnis).
PCR-Gurgeltest / Testergebnis
Der Test erfolgt mit der Gurgel-Testmethode, was bedeutet, dass 10-15 sec mit destilliertem Wasser gegurgelt werden muss.
Übermittlung Testergebnis am Folgetag bis 24 Uhr mittels SMS übermittelt. Bei positivem Testergebnis erhält zudem auch das Land Vorarlberg und EMS eine Information.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Arbeitgeber bei positivem Testergebnis zu informieren und muss sich in Absonderung begeben sowie die Kontaktpersonen bekannt geben.
Im Falle eines positiven Testergebnisses bitte unbedingt auch mit uns (kerstin.biedermann-smith@alpenregion.at oder bianca.ganahl@alpenregion.at) Kontakt aufnehmen für die weitere Kommunikation (Medienanfragen etc.).
Anmeldung Selbstzahler (inkl. Gäste)
Auch PRIVATE Personen (Einheimische, Gäste, usw.), oder Mitarbeiter von FIRMEN – sprich alle SELBSTZAHLER– können sich für die Covid-Testung beim mobilen Covid-Test-Service hier registrieren:
a. Privatpersonen (inkl. Gäste): hier
b. Firmen: hier
Oder das händisch ausgefüllte Datenblatt (lt. Beilage) zur Testabnahme mitbringen (dies spart einiges an Zeit vor Ort.
Kosten für Selbstzahler (inkl. Gäste)
- Bezahlung bei Testabnahme: Wenn die Bezahlung über das Bezahlterminal (nur mit Bankomat-/Kreditkarte, nicht bar!) direkt in der Station erfolgt, liegen die Kosten bei € 85,-- netto/brutto
- Bezahlung über Hotel/Firma: Wenn die Bezahlung über das Hotel/Firma erfolgt, fallen 20 % MwSt. an und liegen somit bei € 102,-- brutto.
Alle Infos übersichtlich zum Ausdrucken finden Sie hier:
Diverse Informationsschreiben und Textbausteine für Ihre Kommunikation mit Ihren Gästen finden Sie in unterschiedlichen Sprachen auf Winterkodex Vorarlberg
Weitere Textvorlagen finden Sie hier:
Generell empfehlen wir bei Buchungen oder Anreisen ausländischer Gäste die aktuellen Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums abzurufen: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Beherbergungsbetriebe sind aber rechtlich nicht verpflichtet, die Einhaltung der Einreisebestimmungen zu kontrollieren.
Wir empfehlen unseren Vermietern im eigenen Interesse dringend, Gäste aus diesen Ländern bei Buchungen und vor der Anreise auf diese Bestimmungen aufmerksam zu machen und ihnen anzuraten, einen negativen Test bereits aus dem Heimatland mitzubringen. Der Vermieter erspart den anreisenden Gästen damit mögliche Schwierigkeiten und minimiert gleichzeitig das Infektionsrisiko für seine MitarbeiterInnen und seine anderen Gäste.
Kommt ein Gast dennoch ohne das nötige ärztliche Zeugnis, kann ein Test im Testzentrum in Röthis durchgeführt werden. Anmeldung: www.vorarlberg.at/coronatest
Die Kosten für die Testung – derzeit 45 Euro – sind vom Gast vor Ort zu bezahlen. Wir bitten den Vermietern den Gast bei Bedarf bei der Anmeldung zu unterstützen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss der Gast „in Quarantäne“ bleiben. Er darf sein Zimmer nicht verlassen und weder Kontakt zu MitarbeiterInnen noch zu anderen Gästen haben.
Beiliegendes Dokument bieten eine übersichtliche Darstellung über die korrekte Vorgehensweise bei einem Covid-19 Verdachtsfall und positivem Fall bei Gästen oder Mitarbeitenden:
In Ergänzung dazu, bitten wir bei positivem Fall unbedingt auch um Information an die Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH, für die weitere Kommunikationsabwicklung nach außen (bei Medienanfragen etc.):
- Kerstin Biedermann-Smith, kerstin.biedermann-smith@alpenregion.at, Tel: 0664 443 0060
- Bianca Ganahl, bianca.ganahl@alpenregion.at, Tel: 05552 30227 714
Hier bitte gleich mit Beantwortung folgender Fragen:
Infizierte Mitarbeitende
- Wie viele Mitarbeitende sind infiziert?
- Wurden die betroffenen Mitarbeitenden bereits isoliert?
- Wo werden die betroffenen Mitarbeitenden untergebracht?
- Wurde die Gesundheitsbehörde bereits informiert und das interne Contact Tracing gestartet?
- Werden weitere Mitarbeitenden getestet?
- Ist die Ansteckungsquelle bekannt?
- Hatten die Mitarbeitenden Kundenkontakt?
- Wurden die Mitarbeitenden regelmäßig getestet?
Infizierte Gäste
- Wie viele Gäste sind infiziert?
- Wurden die betroffenen Gäste bereits isoliert?
- Wie viele Mitreisende sind betroffen? (Familienverbund, Reisepartner etc.)
- Wurde die Gesundheitsbehörde bereits informiert und das Contact Tracing gestartet?
- Gibt es weitere Kontaktpersonen?
- Gibt es Anweisungen für den Betrieb seitens Gesundheitsbehörde?
- Wie wurde das Coronavirus beim Gast festgestellt? (Symptome, Messen der Körpertemperatur, K1-Testung, freiwilliger Test bei Rückreise)
- Herkunftsland Gäste?
- Wurden die anderen Gäste über den Vorfall informiert?